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Beschreibung:
Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfällen, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln. Im bürgerlichen Recht ist das Arbeitsrecht kein eigenes Rechtsfach, sondern speist sich aus Einzelgesetzen und Bestimmungen des öffentlichen, des Privat- und des Strafrechts. Der Begriff hat sich insbesondere mit der Arbeiterbewegung des beginnenden 20. Jahrhunderts entwickelt.
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